Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Bild- und Videoerzeugnisse, die bei dem Fotounternehmen „The Free Bee Photography“ bestellt wurden. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
- Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin (Werkunternehmerin) stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
II. Vertragsschluss
- Bei Auftragsproduktionen erstellt die Fotografin als Werkunternehmerin für den Besteller Fotoaufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Fotografin und Annahme durch den Besteller zustande. Es handelt sich nicht um einen „Auftrag“ im Sinne des § 662 BGB, sondern in der Regel um einen entgeltlichen Werkvertrag bzw. Werklieferungsvertrag.
- Von den erstellten Aufnahmen wählt die Fotografin die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per online Datenübertragung oder auf einem vereinbarten Datenträger. Es besteht kein Anspruch auf die Verwendung einer bestimmten Art der Hardware oder eine bestimmte Art der Bildoptimierung, es sei denn ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- a) Im Einzelfall kann die Bildauswahl durch den Auftraggebenden mitbestimmt werden, wenn es dafür plausible Gründe gibt und dies vorher einvernehmlich vereinbart wurde.
- Die Fotografin liefert die Aufnahmen in angemessener Zeit. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Weitere Zusatzleistungen der Fotografin wie Bildbearbeitung, Speicherung in einer Datenbank oder auf einem Datenträger, das Erstelle einer Bildergalerie oder der Druck werden individuell vereinbart und angemessen vergütet.
- Hat der Auftraggebende der Fotografin keine ausdrücklichen Anweisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Besteller während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Die Fotografin ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den Besteller herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
III. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die Werke der Fotografin sind, soweit nicht anders vereinbart wurde, nur für den privaten Gebrauch des Bestellers bestimmt.
- Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Besteller tatsächlich abnimmt, nicht an Bildmaterial, welches nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen wurde.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen über.
- Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die Fotografin Bahiyyeh Alina Panahi als Urheberin der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Wenn nicht ausdrücklich zwischen Fotografin und Besteller vereinbart wurde, ist Folgendes nicht gestattet:
a) Die Bearbeitung von Werken der Fotografin (z.B Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;
b) die Verbreitung von Werken der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebenden bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern;
c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren;
8. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung, z.B. auf ihrer Website, Social Media Auftritten und Druckerzeugnissen, zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.
IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
- Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. An von ihr erstellen Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne und anderen Unterlagen behält sich die Fotografin sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne Vereinbarung zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags oder Stornierung sind diese unverzüglich der Fotografin zurückzugeben.
- Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung. Mögliche Nebenkosten (Anfahrtskosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingkosten, etc.) sind vom Besteller zu tragen, außer es wurde eine schriftliche gesonderte Vereinbarung getroffen. Die Fotografin informiert im Vorfeld über etwaige Nebenkosten.
- Die Preispauschale berücksichtigt neben der Zeit, die für die Planung, Aufbau, Durchführung, Nachbereitung, etc. ebenfalls die Materialanschaffung, Versicherungen, Mieten, Software-Abonnements sowie die Hardware Technik, die zum Einsatz kommt.
- Wünscht der Besteller, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien, Daten oder zusätzliche Printprodukte zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung der Fotografin im angemessenen Umfang.
- Ist die Fotografin für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggebende abgesagt, so behält die Fotografin den Anspruch auf die vereinbarte Anzahlung.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Besteller eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
- Die Fotografin speichert die Lichtbilder ein halbes Jahr lang, es sei denn, es wurde ein anderer Zeitraum festgelegt. Wenn die Speicherung über ein halbes Jahr gewünscht wird, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
V. Haftung
- Der Besteller versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
- Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz
- Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Hat der Auftraggebende die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
- a) Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggebende die Benennung des Bildautors, so hat der Auftraggebende einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall.
b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggebende hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall.
c) Kündigt der Besteller innerhalb 24 Stunden vor Leistungsbeginn den Auftrag oder sagt einen Termin ab, ist der volle Preis des gebuchten Pakets zu zahlen, sofern der Grund hierfür nicht von der Fotografin zu vertreten ist. Kündigt der Bestellter bis spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Termin den Auftrag, ist lediglich die Anzahlung von 30% zu zahlen.
d) Der Fotografin bleibt zu a) – c) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggebenden bleibt zu a) – c) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
VII. Datenschutz
- Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftragenden werden von der Fotografin elektronisch gespeichert.
- Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen nicht ohne Einwilligung des Auftraggebenden zu verwenden.
VIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
- Als Gerichtsstand wird der Unternehmenssitz der Fotografin vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/ und des Centralverband deutscher Berufsfotografen (https://www.cvfoto.de/ letzter Zugriff: 30.07.2023), letzte Änderung am 13.08.2023